Vier Menschen diskutieren am Arbeitsplatz miteinander.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

in Organisationen & Unternehmen


Nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz bereits als Steuerungstool für die Erhaltung und Stärkung der mentalen und emotionalen Power in Ihrem Unternehmen?


Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) ist Gefährdungsbeurteilung seit 2014 gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber.


Richtig eingesetzt ist die Durchführung der GB Psych ein Instrument, das ökonomisch, strukturiert und nachhaltig zur Unternehmensentwicklung beiträgt.

Gefährdungsbeurteilung

psychischer Belastung

GB PSYCH STRATEGISCH NUTZEN

Mentale und emotionale Ressourcen

erkennen, schützen, unterstützen.

01

Präzises Erkennen

mentaler und emotionaler Ressourcen Ihres Unternehmens.

02

Schutz bieten Sinnorientierung, psychologische Sicherheit, emotionale Resonanz.

03

Unterstützen durch gesundheitsorientierte Ressourcendynamik, zielgerichtete Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen.

04

Die Komplexität mentaler und emotionaler Prozesse im Betrieb wird transparent, steuerbar, ökonomisch nutzbar.


PROZESSBEGLEITUNG

Moderation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Von informativen Workshops im Vorfeld über die Erhebung der Daten sowie deren Auswertung bis hin zur Implementierung geeigneter Maßnahmen begleite ich Sie als Moderatorin. Auch einzelne Bausteine / Module sind im Portfolio enthalten.

Moderation buchen.

1. Vorbereitung

Workshops, Strukturierung verschiedener Tätigkeitsbereiche, Einstufung nach verschiedenen Kriterien

3. Auswertung

Die Daten werden ausgewertet und die Ergebnisse hierarchisiert.

5. Ziel

Ziele sind die Stabilisierung und Stärkung mentaler und emotionaler Ressourcen, Verringerung von Krankheitsausfällen und verbesserter MA-Bindung an das Unternehmen.

2. Datenerhebung

Die psychische Belastung wird nach Möglichkeit anonym erhoben.

4. Maßnahmen

Geeignete Maßnahmen, z.B. Trainings oder Anpassung der Arbeitsumgebung werden angeboten bzw. umgesetzt.

6. Validierung

Nach spätestens zwei Jahren findet eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen statt.